Hallo liebe Mini-Fahrer,
ich habe ein großes Problem. Ich hatte einen unverschuldeten Unfall und habe meinen Mini zur nächsten BMW-Vertragswerkstatt abschleppen und dort reparieren lassen. Jetzt weigert sich die gegnerische Versicherung, den Reparaturbetrag zu bezahlen. Sie verweist darauf, dass ich in eine freie Werkstatt hätte gehen müssen, die Original-Teile einbaut und auch Garantie darauf gibt. D.h. jetzt, ich bleibe auf über EUR 3.000,-- Reparaturkosten sitzen, ohne dass ich schuld bin.
Ich habe nach BGH-Urteilen geforscht und gefunden, dass wenn mein Mini noch Garantie hat, ich ein Recht darauf habe, in eine Vertragswerkstatt wg. Kulanzansprüchen gehen kann.
Jetzt ist meine Frage: Ist diese Anschlussgarantie eine Garantie, womit ich eh immer in eine BMW-Vertragswerkstatt gehen muss?
Ich bin echt fassungslos über diese Ungerechtigkeit und freue mich auf Hilfe...
Viele Grüße,
Claudia:püh:
ich habe ein großes Problem. Ich hatte einen unverschuldeten Unfall und habe meinen Mini zur nächsten BMW-Vertragswerkstatt abschleppen und dort reparieren lassen. Jetzt weigert sich die gegnerische Versicherung, den Reparaturbetrag zu bezahlen. Sie verweist darauf, dass ich in eine freie Werkstatt hätte gehen müssen, die Original-Teile einbaut und auch Garantie darauf gibt. D.h. jetzt, ich bleibe auf über EUR 3.000,-- Reparaturkosten sitzen, ohne dass ich schuld bin.
Ich habe nach BGH-Urteilen geforscht und gefunden, dass wenn mein Mini noch Garantie hat, ich ein Recht darauf habe, in eine Vertragswerkstatt wg. Kulanzansprüchen gehen kann.
Jetzt ist meine Frage: Ist diese Anschlussgarantie eine Garantie, womit ich eh immer in eine BMW-Vertragswerkstatt gehen muss?
Ich bin echt fassungslos über diese Ungerechtigkeit und freue mich auf Hilfe...
Viele Grüße,
Claudia:püh:
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