jeudi 30 octobre 2014

Tipp: Erstattung der Bearbeitungsgebühren bei Ratenkrediten

Hier ein kleiner Tipp am Rande unseres MINI-Universums



Aktuelle Urteile des BGH: Wer seinen MINI (oder natürlich auch etwas anderes) mit einem Ratenkredit finanziert und dabei von der Bank eine Abschlussgebühr berechnet bekommen hat, kann diese einschließlich der dafür bis heute zuviel gezahlten Zinsen zurückfordern.



Das gilt auch für bereits getilgte Darlehen. Entscheidend für die Rückforderung ist nur, dass der Abschluss ab 2005 oder später zustande gekommen ist.



Prüft mal Eure Unterlagen, die Bearbeitungsgebühr ist in der Regel in Prozent der Darlehenssumme in den Vertragsbedingungen angegeben und wird als absoluter Betrag auch in der Restschuldsumme im Tilgungsplan angegeben. Bei Verträgen ab 2011 wurde in der Regel schon auf solche Gebühren verzichtet, aber das müßt Ihr im Einzelfall prüfen.



Da kommen schnell ein paar Hundert Euro zusammen, die Ihr Euch zurück holen könnt! :pfeif:



Wenn Ihr betroffen seid, dann solltet Ihr im Sinne der Verjährungsfristen noch dieses Jahr reagieren ... ;-)



Weitere Informationen, Hintergründe und Musterbriefe findet Ihr zum Beispiel hier: => Verbraucherzentrale (Klick)




Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire